Viel Luft nach oben: Barrierefreiheit in der Gastronomie

Ein Besuch im Café oder im Restaurant gehört zum Alltag der meisten Deutschen – Menschen mit Behinderung stellen Besuche in der Gastronomie aber vor große Herausforderungen. Worauf müssen Betriebe achten?

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Am 3. Dezember ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken. Das ist auch in der Gastronomie nötig: Restaurants, Gaststätten und Cafés sind gesellschaftliche Begegnungspunkte, bieten Ausflucht aus dem Alltag und begeistern mit kulinarischen Angeboten. Doch viele Menschen bleiben von diesen Angeboten ausgeschlossen – weil sie eine Behinderung haben.

Hindernisse in der Gastronomie

Rund zehn Millionen Menschen mit amtlich anerkannter Behinderung leben laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Deutschland – viele von ihnen sind auf ein barrierefreies Umfeld angewiesen. Blinde sind auf die sogenannte Braille-Schrift oder auf eine Vorlesefunktion angewiesen, um geschriebene Informationen zu erfassen. Gehörlose sind bei der zwischenmenschlichen Kommunikation auf die Gebärdensprache angewiesen. Und Menschen im Rollstuhl brauchen zum Beispiel abgeflachte Bordsteinkanten oder Rollstuhlrampen, um sich fortzubewegen.

Barrierefreiheit ist ausbaufähig

All das ist gesetzlich im öffentlichen Raum gefordert, um Menschen mit Behinderung Teilhabe in dieser Gesellschaft zu ermöglichen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit bleibt aber bisher weit hinter den Forderungen zurück – auch in der Gastronomie. 2005 wurde zwar die erste – und bislang einzige – bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), dem Hotelverband Deutschland (IHA) sowie Verbänden für Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Darin wurden Standards für die Barrierefreiheit definiert, die Betriebe freiwillig umsetzen sollten. Doch in der Praxis scheitert Barrierefreiheit schon oft an der Türschwelle – und zwar wortwörtlich. Deutschlandweite Untersuchungen zur Barrierefreiheit im Gastgewerbe gibt es keine. Schätzungen gehen davon aus, dass nicht einmal fünf Prozent aller Betriebe im Gastgewerbe barrierefrei sind. Worauf müssen diese achten, um Menschen mit Behinderung nicht auszuschließen?

Bauliche Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit

Laut der Sozialorganisation Aktion Mensch scheitert Barrierefreiheit im Gastgewerbe häufig aus baulichen Gründen. Treppenstufen, hohe Türschwellen oder enge Räume sind schwer oder gar nicht überwindbare Hindernisse für Menschen mit Bewegungseinschränkung, vor allem wenn sie auf Gehhilfen oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Rollstuhlrampen, Treppenlifte, behindertengerechte Toiletten oder geräumige Sitzmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung können Abhilfe schaffen. Für einige bauliche Maßnahmen gibt es sogar Fördermöglichkeiten, die einen finanziellen Anreiz für den Umbau bieten.

Menükarte für Alle

Weniger aufwendig, doch ebenfalls wirkungsvoll, ist die Umgestaltung der Speise- und Getränkekarte. Menschen mit Lernbehinderung haben Schwierigkeiten mit dem Leseverstehen. Kreativ formulierte Menübeschreibungen klingen zwar schön, sind für Millionen von Menschen aber unverständlich. Für diese Menschen gibt es die leichte Sprache, die darauf abzielt, mit einfachen Wörtern und Sätzen den Inhalt für alle zugänglich zu machen. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern zum Beispiel auch Menschen mit wenig Deutschkenntnissen. Blinde hingegen sind auf die Braille-Schrift oder eine Vorlesefunktion angewiesen. Diese Bedürfnisse sollten bei der Erstellung der Menükarte berücksichtigt werden.

Kommunizieren mit Gehörlosen

Für Menschen mit Hörproblemen oder Gehörlose stellt insbesondere die Kommunikation mit dem Personal eine große Herausforderung dar. Bei simplen Rückfragen kann es für das Personal von großer Hilfe sein, wenn zumindest grundlegende Kenntnisse in Gebärdensprache vorhanden sind. Auch spezielle Kommunikationskarten erleichtern die Kommunikation zwischen Servicekräften und Gehörlosen.

Offenheit und Respekt zeigen

Selbst wenn die Barrierefreiheit auf dem Papier umgesetzt ist, hängt ein positives Besuchserlebnis für Menschen mit Behinderung vor allem davon ab, wie willkommen sie sich fühlen und wie sie behandelt werden. Wenn das Personal für ihre Bedürfnisse sensibilisiert ist, sie mit Respekt behandelt und Flexibilität bei Herausforderungen zeigt, ist auch für Menschen mit Behinderung ein Besuch im Restaurant oder in der Bar ein angenehmes Erlebnis. Für Menschen ohne Behinderung, die kaum oder gar keine Berührungspunkte mit Menschen mit Behinderung hatten, sind Workshops oder Schulungen zum Thema eine sinnvolle Hilfe. Auch die Konsultation von Behindertenverbänden bei der Ausgestaltung der Barrierefreiheit im eigenen Betrieb ist sinnvoll – immerhin wissen Menschen mit Behinderung am besten, was sie benötigen, um sich bei einem Besuch in der Gastronomie wohlzufühlen.

Inklusion durch Zusammenarbeit

Vorurteile abbauen, die Bedürfnisse besser verstehen und Inklusion vorleben – das alles ist möglich durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Betrieb. Immer mehr Restaurants, Hotels, Bars & Co. beschäftigen Menschen mit Behinderung – doch die Vorbehalte sind noch immer groß. Ebenso hoch ist deshalb auch die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung. Dabei können Menschen mit Behinderung in so gut wie jeder Branche, insbesondere aber auch im Gastgewerbe eine Bereicherung sein – das zeigen jeden Tag Betriebe, die auf Teams aus Menschen mit und ohne Behinderung setzen.

Mehr Informationen zu Barrierefreiheit in der Gastronomie finden Sie im Handbuch „Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie“ vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband.

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