Der Brauereivertrag zur Gastro-Finanzierung – Funktionsprinzip, Vorteile und Nachteile
Die Finanzierung für den Traum vom eigenen Restaurant oder Café ist immer eine Herausforderung. Oft wird in dem Zusammenhang das Zauberwort „Brauereivertrag“ ins Spiel gebracht. Ob man sich als Gründer in der Gastronomie für oder gegen einen Brauereivertrag entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab und muss für jeden Einzelfall individuell bewertet werden.
Das Funktionsprinzip
Der Brauereivertrag kann mit einem Darlehen von einer Bank verglichen werden, hat aber andere Finanzierungsparameter. Während bei einem Darlehensvertrag zwischen Bank und Kunde eine bestimmte Laufzeit mit Zinsen für das Darlehen vereinbart wird, enthält ein Brauereivertrag in der Regel Vereinbarungen zu Abnahmemengen. Je nach Höhe des von der Brauerei gewährten Darlehens verpflichtet sich der Gastronom zu einer bestimmten Mindestlaufzeit des Brauereivertrags. Anstelle von Zinsen und Tilgungsrate wird im Brauereivertrag eine Mindestabnahmemenge pro Jahr vereinbart, an die der Gastronom gebunden ist.
Vorteile der Finanzierung durch eine Brauerei
Der Gastronomie-Gründer bekommt eine gute finanzielle Unterstützung für den Start. Häufig gewährt die Brauerei sehr attraktive Rabatte für die Erstausstattung mit Gläsern und die Thekeneinrichtung. In manchen Fällen übernimmt sie sogar die Inneneinrichtung komplett. Oft gehören zu den Annehmlichkeiten auch Leuchtreklameschilder oder etwa Sonnenschirme – allesamt bedruckt mit dem Logo der Brauereien. Viele Brauereien beteiligen sich auch an speziellen Werbemaßnahmen wie zum Beispiel größere Veranstaltungen. Gastronomen, die einen Brauereivertrag abschließen möchten, sollten sich im Vorfeld gründlich über die Möglichkeiten des Werbekostenzuschusses informieren, um die bestmöglichen Optionen aushandeln zu können.
Nachteile für den Gastronomen
Oft ist durch den Vertrag nicht nur der Biervertrieb festgelegt, sondern auch die Abnahme von Softdrinks. Wer einen Brauereikredit abschließt, ist also eingeschränkt, was den Einkauf der Getränke betrifft und ist an einen festgelegten Preis gebunden. Auch wenn die Getränke woanders günstiger eingekauft werden könnten, müssen die Produkte des Vertragspartners genutzt werden.
Es gibt ein weiteres Problem, vor allem für Neugründer: Die Mindestabnahmemenge Bier wird zum Vertragsbeginn festgelegt – diese Menge kann bei Neugründungen nur auf Schätzungen beruhen. In der juristischen Begriffswelt spricht man daher auch vom Bierbezugsverpflichtungsvertrag. In der Vertragsverhandlung sollte daher darauf geachtet werden, dass für den Fall der Minderabnahme auf eine sog. Malus-Regelung verzichtet wird. Eine Malus-Regelung bedeutet, dass für den Fall einer Untererfüllung der vertraglich geregelten Abnahmemengen eine “Strafe” gezahlt werden muss (Malus). Dies könnte z.B. € 20,00 je nicht abgenommenem Hektoliter Bier sein.
Tipps für den Abschluss eines Brauereivertrages
Vor der Unterschrift sollten sich Existenzgründer auf jeden Fall Angebote mehrerer Brauereien einholen und alle Finanzierungsalternativen zu einem Brauereivertrag sorgfältig prüfen. Auch wenn Banken nur selten ein Darlehen zur Existenzgründung in der Gastronomie gewähren, sollte diese Möglichkeit nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Insbesondere mit einem überdurchschnittlich hohen Eigenkapitalanteil kann die Kreditwürdigkeit bei einer Bank steigen. Für die Ausgestaltung eines Brauereivertrags sollte in jedem Fall ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
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