Tübinger Verpackungssteuer
In Tübingen gibt es seit dem 1. Januar 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen. Gegen die Erhebung hatte eine Franchisenehmerin von McDonald’s geklagt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte die Klage der Unternehmerin abgewiesen und die Tübinger Steuer für rechtmäßig erklärt. Jetzt wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Es bedarf einer bundesweiten Lösung
Der Konzern unterstützt seine Franchisenehmerin: „Der Grund dafür ist, dass wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass es in dieser Fragestellung einer bundesweiten und -einheitlichen Lösung bedarf. Insellösungen wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar.“ Die Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz erklärt, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sich klar positioniert hat und die kommunale Einwegsteuer für rechtmäßig erklärt hat. „Wir gehen davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde scheitern und das Bundesverfassungsgericht endgültig Klarheit schaffen wird. Deshalb fordern wir weiterhin alle Kommunen dazu auf, sich dem Tübinger Mehrwegkurs anzuschließen, solange es keine bundesweite Einweg-Abgabe gibt.“
Vorbild für weitere Kommunen?
Das Beispiel in Tübingen könnte Auswirkungen auf ganz Deutschland haben. Dort hat die Einführung der Steuer zu einem sprunghaften Anstieg des Mehrwegangebots geführt und zu einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum.
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