Sondernutzung Außengastronomie
Um die Gastronomie in Zeiten von Corona zu unterstützen, gab es vielerorts bis Ende 2022 eine Sondernutzung für den Außenbereich. Formlos konnte eine temporär erweiterte Außengastronomie im öffentlichen Bereich beantragt werden, sofern Passanten oder der Verkehr dadurch nicht gestört wurden. Die Gebühren dafür wurden erlassen. Aber wie geht es im Frühjahr 2023 weiter?
Keine klare Linie
Das Bundesland Hessen macht derzeit Schlagzeilen, weil es als eines der ersten Bundesländer bekannt gab, die Sondernutzungsgenehmigungen wieder gebührenpflichtig zu gestalten sowie die Flächen wieder einzugrenzen. Einige Kommunen regeln das nach eigenem Ermessen und dulden erweiterte Außenbereiche auch noch ohne Gebühren. In Bad Vilbel soll es demnach weiterhin erlaubt sein, öffentliche Außenflächen zu nutzen. Die Befreiung von Gebühren befreie die Gastronom*innen jedoch nicht davon, einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen.
Am besten vor Ort erkundigen
Betreiber*innen von Lokalen sollten sich am besten bei ihrer zuständigen Kommune erkundigen, ob und in welcher Höhe Gebühren für ein Sondernutzungsrecht anfallen und in welchem Ausmaß Außenflächen erweitert werden dürfen. Auskünfte finden sich zumeist auch online auf den Service-Seiten der Städte und Landkreise.
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