Public-Viewing-Verordnung
Bei der anstehenden Fußballeuropameisterschaft werden von insgesamt 51 Spielen 26 Spiele um 21 Uhr beginnen und damit bis in den späten Abend hinein andauern. Damit die Spiele auf großer Leinwand im öffentlichen Raum gezeigt werden können, gibt es eine Public-Viewing-Verordnung, die Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln möglich macht.
Gültig für die Fußball EM
Das Bundeskabinett beschloss am 20. März 2024 die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Verordnung, die für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft der Männer vom 14. Juni bis 24. Juli gilt. Schon zu anderen Welt- und Europameisterschaften hat es solche temporären Ausnahmeregeln gegeben.
Events bei den Kommunen anmelden
Public-Viewing-Veranstaltungen müssen beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden. Mit der Verordnung kann die Übertragung nun auch nach 22 Uhr fortgeführt werden. Die Kommunen müssen aber weiterhin im Einzelfall entscheiden und zwischen öffentlichem Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe entscheiden. Beispielsweise müssen Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen eingehalten und Maßnahmen zur Lärmminderung wie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen getroffen werden.
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