Novel Food
Die EU hat im Januar 2023 weitere neuartige Lebensmittel, so genanntes Novel Food, zur Verwendung zugelassen. Unter anderem sind ab sofort entfettetes Pulver aus der Hausgrille und Mehl aus dem Getreideschimmelkäfer für bestimmte Lebensmittelgruppen erlaubt.
Insektenpulver für Getreideprodukte
Die Hausgrille darf in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form bereits seit März 2022 verwendet werden und seit diesem Januar zusätzlich in teilweise entfettetetem Pulver der Firma CricketOne Co. Ltd.. Die Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form von der Firma Ynsect NL B.V. verkauft werden. Es gilt für beide Insektenpulver eine Verarbeitungsbeschränkung für bestimmte Lebensmittel, zum Beispiel für Gebäck und Teigwaren.
Kennzeichnungspflicht
Insekten oder Bestandteile von Insekten müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Zudem muss ein Allergiehinweis in unmittelbarer Nähe dazu erfolgen. Sie müssen im Zutatenverzeichnis allerdings nicht gesondert hervorgehoben werden, wie etwa durch Fettdruck oder Großbuchstaben. Da es sich bei dem Insektenpulver aber um eher hochpreisige Produkte handelt, macht es für Restaurants auf jeden Fall Sinn, die Speisen besonders hervorzuheben und zu bewerben.
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