Neue Ausbildungsordnungen im Gastgewerbe
Im Gastgewerbe gelten seit dem 1. August neue Ausbildungsordnungen: Statt wie bisher sechs, gibt es nun sieben Ausbildungsberufe, die zukünftig inhaltlich und von der Struktur strenger nach Gastronomie, Hotellerie und Küche getrennt werden sollen. Das gab die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen bekannt.
Neue Differenzierung
Die Berufe „Fachkraft für Gastronomie“, „Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie“ und „Fachmann/-frau für Systemgastronomie“ bilden die Gruppe Gastronomieberufe. Unter die Hotelberufe fallen „Hotelfachmann/-frau“ sowie „Kaufmann/-frau für Hotelmanagement“. Küchenberufe setzen sich von nun an aus „Koch/Köchin“ und „Fachkraft Küche“ zusammen. Die Ausbildungsdauer kann je nach Ausbildung zwischen zwei und drei Jahren variieren.
Ausrichtung für die Zukunft
Auch inhaltlich stehen die Zeichen auf Modernisierung: Themen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung nehmen künftig einen ähnlich hohen Stellenwert ein, wie die bereits etablierten Bereiche Verbraucherschutz, Kommunikation oder Hygiene. Letzteres soll ab sofort stärker in den Fokus der Ausbildungsbetriebe rücken, da sie sich zum zentralen Thema innerhalb der Branche entwickelt haben. Unabhängig davon lernen Auszubildende aktuelle Trends und neue Ernährungsgewohnheiten kennen.
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