Mindestlohnforderungen und neue KI-Verordnung
Die News der Kalenderwoche 9: Parteien fordern 15€ Mindestlohn – EU-KI-Verordnung – was die Gastwelt jetzt wissen muss – Gastronomie unter den Top-Gründen für City-Besuch

Parteien fordern 15€ Mindestlohn
Einige Parteien möchten den bestehenden Mindestlohn von 12,82 Euro um gut zwei Euro auf 15 Euro pro Stunde anheben. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegt der Stundenlohn in fast jedem vierten Job darunter (24,4 Prozent). In 9,5 Millionen Jobs würden die Erwerbstätigen mit einer Erhöhung des Mindestlohns mehr verdienen: das betrifft Frauen häufiger als Männer (27,9 Prozent zu 21,1 Prozent) und Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern (30 Prozent) mehr als im Rest des Landes.
Heidi Reichinnek, die Spitzenkandidatin der Linke, erklärt: „Die Zahlen zeigen uns deutlich, wie viele Menschen davon profitieren, wenn Deutschland endlich die Mindestlohnrichtlinie der EU umsetzt und den Mindestlohn auf 15 Euro anhebt. Jobs in der Gastronomie werden zu fast drei Vierteln mit unter 15 Euro pro Stunde entlohnt – im Kulturbereich sind es über die Hälfte.“
Schon im Herbst 2024 hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gefordert, den Mindestlohn anzuheben. Von Seiten der Gewerkschaften erhielt er dafür viel Zuspruch. Gastronomen äußerten sich kritisch. Die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz, die Energiekrise und das durch die Inflation veränderte Konsumverhalten seien ohnehin schon große Herausforderungen. Eine Erhöhung des Mindestlohns käme dann noch obendrauf. Zudem müsse man, wenn Hilfskräfte schon 15 Euro bekämen, den Fachkräften möglicherweise 20 oder 25 Euro pro Stunde bezahlen. Das würde die Preise in den Betrieben in die Höhe treiben und am Ende bliebe die Kundschaft aus, die dann ihr Bier zuhause trinken würden.
„Mit der Forderung, den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben, stellt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum wiederholten Mal die unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission in Frage“, teilte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges im Herbst mit. Sie fürchtet, dass die Gastro-Betriebe weiter in Schieflage kommen. Denn: „Höhere Löhne müssen zunächst einmal erwirtschaftet werden.“
EU-KI-Verordnung – was die Gastwelt jetzt wissen muss

Am 2. Februar 2025 traten die ersten Regelungen einer neuen EU-weiten KI-Verordnung in Kraft. Arbeitnehmer, die KI-Systeme nutzen, müssen von nun an im Umgang geschult werden. In der Gastronomie und Hotellerie werden zum Beispiel Chatbots, Analysetools für Planung und Bestellung sowie Software für Personaleinsatz & Co. verwendet. Arbeitgeber sind ab sofort dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten den Umgang mit KI grundlegend lernen. Dazu gehören Funktionsweise und Einsatz der Modelle, Kenntnisse, um den Output bewerten zu können, und rechtliche Rahmenbedingungen.
Betreiber von Hotels und Gastronomie sollten nun zunächst überprüfen, ob die von ihnen genutzten Systeme überhaupt in die Kategorie ‚Künstliche Intelligenz‘ fällt. Eine klassische Datenbank ist beispielsweise keine KI. Jedoch wird Software mittlerweile häufig mit KI-Elementen erweitert. So kann es passieren, dass unbewusst KI-Features verwendet werden.
Die Verordnung katalogisiert darüber hinaus verbotene Systeme, die manipulierend oder täuschend arbeiten oder unerlaubt demografische Merkmale zur Auswertung nutzen. Auch Systeme, die Emotionen erkennen, fallen darunter.
Die Schulung kann intern von bereits geschulten Mitarbeitenden oder extern durchgeführt werden. Die Kurse und die Teilnahme daran sollte entsprechend dokumentiert werden.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass kein Bußgeld droht, wenn die Beschäftigten nicht fortgebildet werden. Jedoch kann es bei Verstößen gegen das KI-Gesetz zu Bußgeldforderungen kommen, die durch die nachgewiesene Teilnahme an Kursen gemildert werden können. Zudem ist Künstliche Intelligenz eines der großen Themen unserer Zeit und durchdringt nahezu alle Lebensbereiche. Ein gewissenhafter Umgang mit den Produkten, Tools und gesammelten Daten sowie ein offener Blick auf die Möglichkeiten ist ohnehin ratsam – auch ohne Fortbildungspflicht.
Das KI-Gesetz trat am 1. August 2024 in Kraft und wird zwei Jahre später, am 2. August 2026, in vollem Umfang anwendbar sein, mit einigen Ausnahmen:
- Verbote und KI-Kompetenzverpflichtungen, die ab dem 2. Februar 2025 in Kraft getreten sind
- Die Governance-Regeln und die Verpflichtungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck treten am 2. August 2025 in Kraft.
- Die Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme, die in regulierte Produkte eingebettet sind, haben eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 2. August 2027.
Hier finden Interessierte weitere Informationen zur Verordnung.
Gastronomie unter den Top-Gründen für City-Besuch

Mit einer Studie hat das Handelsforschungsinstitut IFH in Köln erneut untersucht, was die Menschen in Deutschland über ihre Innenstädte denken, was ihnen gut gefällt und was weniger. Die Untersuchung mit Namen „Vitale Innenstädte“ wurde bereits zum sechsten Mal durchgeführt.
Im Herbst 2024 wurden 68.451 Personen in 107 deutschen Städten befragt. Die Gastronomie ist nach Einkaufen der wichtigste Grund, die Innenstadt zu besuchen.
Die Gesamtdurchschnittsnote zur Innenstadtattraktivität bleibt unverändert und wird mit der Schulnote 2,5 angegeben. In den Großstädten mit über 200.000 Einwohner schnitten Leipzig, Erfurt und Chemnitz am besten ab. In den mittelgroßen Städten mit 50.000 bis 200.000 Bewohner liegen Arnsberg-Neheim, Bocholt und Lüneburg vorne, und in den Städten bis zu 50.000 Einwohner erzielten Freiberg, Brühl und Landsberg (Lech) die Top-Ergebnisse.
„Attraktive Innenstädte sind Innenstädte, die alle Altersgruppen mit passenden Angeboten ansprechen. In Zeiten des demografischen Wandels müssen generationenspezifische Bedarfe mitgedacht werden. Es reicht dabei nicht, nur attraktive Einkaufsmöglichkeiten zu bieten – vor allem jüngere Menschen wollen auch ansprechende Gastronomie und setzen auf Erlebnis und Vitalität“, so Dr. Markus Preißner, wissenschaftlicher Leiter am IFH KÖLN.
Einkaufen bleibt die hauptsächliche Besuchsmotivation. 61 Prozent der Befragten gaben den Bummel als Grund für ihren Aufenthalt in der City an. 40 Prozent der befragten Passanten kamen in die Innenstadt, um eine Gastronomie aufzusuchen. Hier ließ sich zudem eine Wechselwirkung feststellen: jeder Zweite, der/die wegen Freizeit- oder Kulturangeboten die Stadt aufsuchte, gab auch Geld beim Einkaufen (47 Prozent) oder beim Essen/Trinken (53 Prozent) aus.
Das Gastronomieangebot schneidet in den untersuchten Städten mit einer Note von 2,2 gut ab.
Hier gibt es weitere Details zur Studie.
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Lena Häfermann
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