Finanzausschuss beschließt weitere Unterstützung für Gastronomie und Brauereien
Nachdem sich die Regierungskoalition bereits Anfang September auf ein Paket einigen konnte, dass Bevölkerung und Unternehmen bei steigenden Preisen unterstützt, zieht der Finanzausschuss nun nach: In einer Sitzung beschlossen die Politiker*innen Steuererleichterungen für Gastronomie- und Brauereibetriebe.
Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie bleibt
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Verpflegungsdienstleistungen soll bis Ende 2023 verlängert werden. Das würde der Branche etwa 3,3 Milliarden Euro bringen. Die Bundesregierung begründet den Plan damit, dass sich während der Pandemie das Konsumverhalten der Bevölkerung geändert habe. Mehr To-Go-Angebote wurden genutzt; eine Wettbewerbsverzerrung konnte nicht ausgeschlossen werden.
Auch Brauereien profitieren
In der Sitzung des Finanzausschusses stimmten die Abgeordneten zudem für eine Entlastung des Brauerei-Sektors. So sollen weiterhin ermäßigte Sätze bei der Biersteuermengenstaffel gelten. Die Regelung wäre ebenfalls zum Ende dieses Jahres ausgelaufen und soll nun die „Biervielfalt und Braukunst“ stärken. Außerdem wurde beschlossen, dass Bierwürze von der Biersteuer ausgenommen wird.
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