Glühwein. Und welche Grundlagen Sie beachten sollten.
In der Winterzeit ist der Glühwein ein unschlagbarer Klassiker. Aber ein paar Fakten sollten beachtet werden, bevor Sie Ihre Gäste damit bewirten.
Die Welt des Weins ist eine vielfältige und in den kalten Wintermonaten hält diese nochmals etwas Besonderes bereits: Die Rede ist vom Glühwein, der übrigens keine Erfindung der letzten Jahrzehnte ist. Stattdessen geht sein Ursprung mindestens auf die alten Römer zurück. Genauer gesagt finden sich in den Aufzeichnungen des römischen Feinschmeckers Marcus Gavius Apicius bereits detaillierte Aufzeichnen für einen sogenannten „Würzewein“. Dieser kann durchaus als Vorläufer des heutigen Glühweins bezeichnet werden, denn die Rezeptur ähnelt sich und bestand neben dem Wein damals aus Zimt, Lorbeer, Koriander, Thymian und Sternanis sowie Honig. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, aber hier erkennt man doch, wie wenig sich unsere Vorlieben über die Jahrtausende verändert haben.
Was Winzer und Handel bieten
Wer hochqualitativen Glühwein für seine Gäste anbieten will, diesen aber selbst nicht zubereiten möchte, der wird heute bei dem großen Angebot seitens der Winzer fündig, welches zudem durch besonders individuelle Rezepturen zu überzeugen weiß. Selbst sogenannte Bio-Angebote lassen sich finden, was manchen interessieren mag, um sich vom Angebot der Weihnachtsmärkte abzusetzen.
Auch wenn es auf den ersten Blick überraschen mag, aber beim Glühwein müssen die Zutaten auf der Verpackung nicht vermerkt werden, weil bei Getränken mit mehr als 1,2% Alkoholgehalt dies nicht vorgeschrieben ist. Das Gleiche gilt zudem für das Mindesthaltbarkeitsdatum. Beides führt dazu, dass Sie die Qualität des angebotenen Glühweins geschmacklich selbst erkennen müssen. Hierbei ist zum Beispiel eine klebrige Konsistenz ein Hinweis auf eine niedrige Qualität. Anders gesagt: Bei dem vorliegenden Produkt wurde versucht mit Hilfe von Gewürzen und Zucker die Minderwertigkeit zu überspielen.
Daneben wird der Glühwein weinrechtlich als ein „weinhaltiges aromatisiertes Getränk“ definiert, dessen Basis ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein hergestellt sein darf. Als Zusätze, und dies erklärt sich eigentlich von selbst, sind Gewürze erlaubt. Hingegen sind andere Zugaben wie etwa Alkohol, Wasser oder Farbstoffe untersagt. Generell ist beim Glühwein der Alkoholgehalt vorgeschrieben und dieser muss mindestens 7 Vol.-% und darf höchstens 14,5 Vol.-% betragen.
Heiß, aber bitte nicht zu heiß.
Glühwein darf nicht heiß gekocht, sondern höchstens bis zum Siedepunkt von 78 Grad erhitzt werden. Alles was darüber hinausgeht, führt zu einer teilweisen Verflüchtigung des Alkohols, während zudem der Zucker karamellisiert. Letzteres macht sich dann durch eine bräunliche Farbe wie auch einen bitteren Geschmack bemerkbar. Andererseits mögen die Endkunden nun einmal ihren Glühwein so heiß wie möglich, was sicherlich auch romantische Gründe hat. Um dem nachzukommen, setzen zunehmend mehr Glühweinstandbetreiber nicht mehr auf Töpfe, sondern auf Durchlauferhitzer. Mit diesen fällt es wesentlich einfacher, den Wein kontinuierlich auf seiner optimalen Temperatur, zwischen 60 und 70 Grad, zu halten. Auch wird diese Methode mittlerweile von den amtlichen Weinkontrolleuren empfohlen, womit sie derzeit die beste Wahl darstellt.
Noch ein Tipp:
Unbedingt sollten Sie darauf achten, dass Sie zum Schöpfen des Glühweins keine Behälter oder Kellen aus Aluminium, Kupfer, Zinn oder Messing verwenden. Kommen diese Metalle mit Glühwein in Berührung, werden gesundheitsgefährdende Stoffe ins Getränk abgegeben. Verwenden Sie stattdessen Gefäße und Kochutensilien aus reinem Edelstahl.
Mehr zum Thema Glühwein finden Sie hier.
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