Steuerspartricks für die Gastronomie

Wie man in Sachen Steuern eine weiße Weste behält und trotzdem einiges sparen kann? Das verraten wir Ihnen mit unseren erprobten Gastivo-Steuerspartipps!

Von Paul_K/shutterstock.com

Die gute Nachricht zuerst: Es gibt für Sie als Unternehmer ganz legale Mittel und Wege, um Ihre Steuern so gering wie möglich zu halten. Und darum soll es hier gehen. Unsere Steuerspartricks lassen sich zudem einfach anwenden und erhöhen zugleich Ihre Geschäftsgewinne beträchtlich. Was Sie jetzt noch tun müssen? Durchlesen und sofort anwenden!

Der Gastivo-Steuerspartipp 1: Ihre berechtigten Betriebsausgaben

Als Gastronom haben Sie nicht nur viele Betriebsausgaben zu tätigen, sondern die meisten davon werden auch vom Finanzamt anerkannt. Insofern steht dieser Tipp nicht von ohne Grund auf auf Nummer Eins, denn es geht um eine Vielzahl von Positionen und darunter fällt nicht nur Ihre Miete: Da sind vor allem Ihre Personalkosten und nicht zu vergessen Ihre Werbemaßnahmen, wozu zum Beispiel auch Ihr Internetauftritt gehört. Ebenfalls weniger bekannt ist der Umstand, dass Gastronomen auch die Berufsbekleidung absetzen dürfen. Ob das nun Ihr neuer schwarzer Anzug ist oder aber die dazu passenden Socken: All dies sollten Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen!

Der Gastivo-Steuerspartipp 2: Investieren, wenn es sich lohnt

Wer viel einnimmt, kann auch mehr ausgeben. Das klingt sogar auf den zweiten Blick einleuchtend – zumindest in Sachen Steuern. Denn steuerlich betrachtet, lohnen sich am Ende eines guten Jahres mittlere oder sogar größere Investitionen in den eigenen Betrieb. Allerdings sollten Sie nicht wahllos investieren, sondern solche Aktionen zuvor mit Ihrem Steuerberater besprechen. Schnell kann dieser Ihnen überschläglich mitteilen, um welche Summen es sich hierbei handelt und in welche Themen diese investiert werden können.

Der Gastivo-Steuerspartipp 3: Finanzamt-Forderungen sind ernst zu nehmen

Erfahrungsgemäß kann man bei steuerlichen Schwierigkeiten mit dem Finanzamt „reden“. Schließlich sind die Finanzämter nicht daran interessiert, Sie in den Ruin zu treiben. Auf der anderen Seite mögen es die staatlichen Behörden aber gar nicht, wenn sie nicht ernst genommen werden. Begleichen Sie also laufende Forderungen Ihres Finanzamtes unpünktlich, müssen Sie mit üppigen Zuschlägen bzw. Mahngebühren rechnen. Achten Sie daher stets auf die ausreichende Deckung Ihrer Konten, um den Forderungen des Finanzamtes fristgerecht nachzukommen. Es lohnt sich!

Der Gastivo-Steuerspartipp 4: Aushilfen sofort anmelden

Gerade in der Gastronomie ist man auf den schnellen Einsatz von Aushilfen angewiesen. Daneben gibt es unter diesen Helfern auch solche, welche Ihre Arbeit, etwa aus familiären Gründen, nicht finanziell beglichen haben möchten. Zu beachten ist hierbei jedoch die sogenannte Sofortmeldeplicht, denn sollte der Zoll in Ihrem Unternehmen eine spontane Betriebsprüfungen vornehmen, kann ein nicht angemeldeter Helfer für Sie mehr als teuer werden.

Der Gastivo-Steuerspartipp 5: Unsere Faustformel zur Gewinnermittlung

Erstens: Bleiben Sie bei der Erstellung Ihres Finanzplans realistisch und zweitens: Achten Sie bereits hierbei auf die zukünftig anfallenden Steuern. Übrigens gilt in diesem Zusammenhang für Freiberufler und kleinere Unternehmen eine sehr einfache Faustformel: Ziehen Sie die betrieblichen Ausgaben von Ihren Einnahmen ab. Die betreffende Summe stellt den zu erwartenden Gewinn dar.

Der Gastivo-Steuerspartipp 6: Schwundbuch – Ihr Retter in der Not

Pflegen Sie Ihr Schwundbuch, denn es lohnt sich! Spätestens bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist dieses Buch Gold wert, denn hierbei kalkuliert das Finanzamt unter anderem, ob Ihre Einnahmen mit den jeweiligen Lebensmittel-Ausgaben übereinstimmen. Oftmals kommt es vor, dass dem Gastronomen dann unterstellt wird, dass Einnahmen nicht vollständig angegeben seien. Allerdings lässt sich  dieser Umstand anhand des Schwundbuchs nachvollziehbar widerlegen, denn in diesem Buch sind die entsorgten Lebensmittel wie auch der Grund der Entsorgung eingetragen.

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