Besser finanziert durch die Krise – Teil 1: Überbrückungshilfe Phase 2

Die staatliche Überbrückungshilfe spielt aktuell in der Gastronomie eine wichtige Rolle. Wer also gut durch die Krise kommen will, sollte darüber umfassend informiert sein.

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Positiv: Die Überbrückungshilfe wird in diesem Jahr auch in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Das teilten die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen in Berlin mit. Zudem werden Zugangsbedingungen erleichtert und die Förderung ausgeweitet.

Wesentliche Änderungen der Überbrückungshilfe Phase 2

  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle:
    Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten vorweisen. Oder es liegt ein Umsatzeinbruch bei Unternehmen und Freiberuflern von mindestens 30 % (durchschnittlich) von April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahr vor.
  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge:
    Diese Maßnahme gilt für die bisherige Begrenzung der Förderung für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten von maximal 9.000 bzw. 15.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersätze:
    – 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch (bisher 80 % der Fixkosten)
    – 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % (bisher 50 % der Fixkosten)
    – 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (bisher bei mehr als 40 % Umsatzeinbruch).
  • Personalkostenpauschale:
    Diese wird von aktuell 10 % förderfähiger Kosten auf 20 % erhöht.
  • Nachzahlungen bei Schlussabrechnung:
    Diese sind künftig ebenso möglich wie Rückforderungen.

Wie wird die Überbrückungshilfe beantragt?

Für die Fördermonate Juni bis August 2020, Phase 1 der Überbrückungshilfe, können nach dem 09.10.2020 rückwirkend keine Anträge mehr gestellt werden. Anträge für die Phase 2, Fördermonate September bis Dezember 2020, sind voraussichtlich ab Mitte Oktober zu stellen. Das neue Programm kann in einem digitalisierten Verfahren beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten. Dies kann ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt sein.

Wann ist eine Antragstellung ausgeschlossen?

In den nachfolgenden Fällen ist kein Antrag auf Überbrückungshilfe möglich:

  • Bei keinem deutschen Finanzamt gemeldet
  • Keine inländische Betriebsstätte oder Sitz
  • Qualifiziert für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (in den letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 01.01.2020 mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme sowie mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlöse)
  • Jahresumsatz größer 750 Mio. Euro
  • Bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Nach dem 31.10.2019 gegründet
  • Öffentliches Unternehmen
  • Freiberuflichkeit oder Soloselbstständigkeit als Nebenerwerb

Welche Kostenerstattungen sind für Gastronomen relevant?

Förderfähig sind fortlaufende und im Förderzeitraum anfallende vertragliche oder behördlich festgesetzte Fixkosten. Darüber hinaus sind für Gastronomen weitere Kosten gemäß der nachfolgenden Liste ohne Vorsteuer förderbar:

  • Miete und Pacht
    für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten. Gilt auch für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, wenn dieses bereits 2019 steuerlich abgesetzt wurde.
  • Leasing
    von Fahrzeugen und Maschinen, die beruflich genutzt werden.
  • Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
    Hierunter fallen Stundungszinsen bei Tilgungsaussetzung sowie Zahlungen für die Kapitalüberlassung an Kreditgeber der Unternehmung.
  • Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
    Gemeint ist der Aufwand für den Finanzierungskostenanteil für Finanzierungsleasingverträge.
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung und Wartung von Anlagevermögen
    Gilt auch für gemietete und geleaste Vermögensgegenständen einschließlich EDV.
  • Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung
    Berücksichtigt werden aufgrund der Corona-Situation auch Hygienemaßnahmen.
  • Grundsteuern & Betriebliche Lizenzgebühren
    Lizenzgebühren, die z. B. für IT-Programme fällig sind.
  • Versicherungen, Abonnements und weitere feste Ausgaben
    Hierunter fallen z. B. Telefon, Internet und Server, aber auch Rundfunkbeitrag, Gebühren für Müllentsorgung sowie Straßenreinigung. Auch Kfz-Steuern für gewerblich genutzte Pkw gehören dazu.
  • Kosten im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe
    Gemeint sind z. B. Kosten für die Plausibilisierung wie auch Beratungsleistungen.
  • Personalaufwendungen
    Entsprechende Kosten werden stets pauschal mit 10 % (Phase 1) bzw. 20 % (Phase 2) berücksichtigt.
  • Kosten für Auszubildende
    Hierunter sind Lohnkosten Sozialversicherungsbeiträge wie auch Berufsschulkosten gemeint.

Fazit

Nicht jeder mag lange Anträge stellen und manche haben Angst vor behördlichen Rückfragen. Die Überbrückungshilfe des Staates ist aber eine echte Chance, die nicht außer Acht gelassen werden sollte. Daneben berät zum gesamten Thema auch der eigene Steuerberater sowie auch anerkannte Wirtschaftsprüfer. Diese Fachleute können schnell und effizient im Anschluss die Anträge stellen. Übrigens übernimmt, wie oben erwähnt, der Staat sogar teilweise oder ganz die Kosten für diese Bearbeitungen. Kurz: Man kann hier nur gewinnen.

Mehr Informationen findest Du auch bei der Initiative #WinterMeistern.

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