Cannabis-Verbot in Biergärten und auf der Wiesn

Die bayerische Regierung will den Konsum von Cannabis, der erst zum 1. April teilweise legalisiert wurde, in verschiedenen öffentlichen Bereichen verbieten. So soll das Kiffen beispielsweise auf Volksfesten, in Biergärten, in Freibädern und Freizeitparks sowie auch in der Gastronomie untersagt werden. 

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Kinder- und Jugendschutz geht vor

Die Gesundheitsministerin Judith Gerlach teilte nach der Kabinettssitzung in München mit: „Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz – und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz.“ Das Gesetz zur bundesweiten Teil-Legalisierung beschreibt sie als „völlig vermurkst“.

Kein Konsum in Gastro-Außenbereichen

Neben dem Verbot auf Volksfesten und anderen öffentlichen Orten, die von Minderjährigen frequentiert werden, sollen Cannabis-Produkte in Bayern auch nicht in ausgewiesenen Raucherbereichen in Innenräumen und sogar in den Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie Biergärten konsumiert werden dürfen.

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