Was bedeutet das Cannabisgesetz für die Gastro?
Zum 1. April ist die Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten. Was hat sich dadurch für die Gastronomie geändert? Ein Blick ins Gesetz.
Gerade so hat das Cannabisgesetz (CanG) unter der Federführung von Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) den Bundestag und Bundesrat passiert. Die Teil-Legalisierung trat schließlich am 1. April in Kraft – und wirft noch immer Fragen auf. Von Grenzwerten bei Konsum und Autofahren bis zum Abstand zu Sportstätten, Kindergärten oder Schulen bleibt vieles aus dem Gesetz unklar. Auch für die Gastronomie stellt sich die Frage, was das Gesetz in der Praxis bedeutet.
Das Datum der Legalisierung fiel kurz vor Ostern in eine Zeit vieler Volksfeste. In Bremen fand über mehrere Wochen die Osterwiese statt, in Hannover das Frühlingsfest. Laut Deutscher Presseagentur war der Konsum trotz neuem Gesetz auf beiden Veranstaltungen untersagt – aus einem triftigen Grund: „Der Konsum auf dem von Minderjährigen gut besuchten Festgelände ist ausgeschlossen“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsressorts aus Bremen. Das sieht auch das Gesetz so: Auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, darunter auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und in unmittelbarer Entfernung – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich – ist der Konsum von Cannabis weiterhin verboten. Für Gastro-Betriebe bedeutet das zuerst einmal einen Blick auf die Karte: Welche Einrichtungen und Gebäude befinden sich tatsächlich im Umkreis von 100 Metern?
AUS RAUCHER- WIRD KIFFERKNEIPE
In der Kneipe oder im Restaurant darf mit dem neuen Gesetz tatsächlich legal gekifft werden: „Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet“, erklärt Jürgen Benad, Rechtsexperte und Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Saarland haben strikte Rauchverbote für die Gastronomie, die auch für das Rauchen von Joints gelten. In den anderen Ländern können Gastronominnen und Gastronomen das Rauchen erlauben, wenn minderjährigen Personen der Zugang nicht erlaubt ist. Sie können also selbst entscheiden, ob das Rauchen und das Kiffen in ihren Etablissements erlaubt ist: „Jeder gastgewerbliche Unternehmer darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis – auch in Raucherkneipen – erlauben oder verbieten“, bestätigt Benad.
MIT HINWEISSCHILDERN FÜR KLARHEIT SORGEN
Nicht nur die Gastronomie muss sich auf die veränderte Gesetzlage einstellen, die Gäste müssen es auch. Ganz gleich, ob Gastronominnen und Gastronomen sich dazu entscheiden, den Cannabiskonsum zu erlauben oder zu verbieten, ist ein Hinweis darüber für die Gäste zu empfehlen. Erste Hotels und Restaurants gehen laut dpa diesen Schritt bereits und informieren die Gäste mit Hinweisschildern über das Verbot oder cannabisfreie Zonen.
DÜRFEN DIE ANGESTELLTEN KIFFEN?
Doch nicht nur die Gäste betrifft die Legalisierung, auch die Angestellten dürfen laut Gesetz ganz legal Cannabis konsumieren. Doch auch hier kann der Arbeitgeber in einer Haus- oder Betriebsordnung festlegen, ob der Konsum für die Angestellten am Arbeitsplatz erlaubt oder verboten ist – allerdings unter Mitsprache des Betriebsrats. Die gesetzliche Unfallversicherung betont, dass Beschäftigte sich durch Alkohol oder andere Drogen nicht in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Drogentests dürfen Arbeitgeber ohne Einwilligung der Angestellten dennoch nicht durchführen. Gesetzlich würde der Konsum von Cannabis damit auf eine Stufe rutschen wie Alkoholkonsum. Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung, die den Umgang mit Alkohol behandelt, kann also dahingehend auch im Hinblick auf das Cannabisgesetz angepasst werden.
FAZIT: HAUSRECHT UND HAUSORDNUNG SORGEN FÜR KLARHEIT
Auch da in Zukunft mit Nachbesserungen des Gesetzes gerechnet werden kann, lohnt es sich, die Entwicklung rund um das Cannabisgesetz im Blick zu behalten. Allerdings sollte nicht untätig abgewartet werden. Wer seinen Gästen oder den Angestellten den Cannabiskonsum in seinem Betrieb verbieten möchte, kann das mithilfe des Hausrechts oder der Hausordnung tun. Im besten Fall schaffen Hinweisschilder über Verbot oder Erlaubnis für Klarheit – in einer Situation, in der noch vieles unklar bleibt.
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