Bürokratieentlastungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 13. März 2024 den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, mit dem beispielsweise Meldepflichten in der Hotellerie erleichtert werden sollen.
Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen
Mit Änderungen im Bundesmeldegesetz und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte weitgehende Abschaffung der Meldepflicht bei touristischen Übernachtungen umgesetzt. Für deutsche Staatsangehörige besteht zukünftig keine Hotelmeldepflicht mehr. Weitere Maßnahmen umfassen unter anderem kürzere Aufbewahrungspflichten für handels- und steuerrechtliche Dokumente und die Abschaffung der erforderlichen eigenhändigen Unterschrift, wenn es um die Schriftform geht. Im Reiseverkehr möchte man künftig verstärkt auf digitale Formen der Abfertigung setzen.
Umfassender Abbau der Bürokratie
Die einzelnen Maßnahmen beruhen auf Vorschlägen aus den einzelnen Ministerien. Darüber hinaus konnten Verbände Vorschläge in einer Online-Befragung einreichen. Die Politiker:innen sind sich einig, dass die große Bürokratie hierzulande die internationale Wettbewerbsfähigkeit einschränkt. Das geplante Gesetz ist Teil eines Pakets, das die Bürokratie maßgeblich entschlacken soll.
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