EU-Beschluss zu Verpackungsabfall (PPWR)
Mit der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wollen die EU-Länder den Müll drastisch reduzieren. Bis 2040 sollen im Vergleich zu 2018 15 Prozent Verpackungsmüll eingespart werden.
Maßnahmen der PPWR
Das Ziel der PPWR ist, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der EU zu verringern. Dazu sollen beispielsweise der Ressourcenverbrauch und Verpackungsabfälle reduziert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. In der PPWR sind diverse Maßnahmen aufgeführt: ab 2030 dürfen Verpackungen nur noch in Umlauf gebracht werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen, das Gewicht und das Volumen muss auf das notwendige Maß reduziert werden und Verpackungen, die darauf abzielen, „das wahrgenommene Volumen des Produkts zu erhöhen“ (beispielsweise durch einen doppelten Boden) werden verboten.
PPWR in der Gastro-Branche
Der PPWR-Vorschlag sieht ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen vor, wodurch einige Branchen besonders betroffen sein werden, insbesondere die Lebensmittelindustrie, die Gastronomie und Hotellerie sowie die Kosmetikindustrie. Das Verbot gilt für bestimmte Einwegverpackungen, darunter Verpackungen für frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Speisen und Getränke in Hotels und Restaurants und kleine Hotelverpackungen für Kosmetik- und Hygieneartikel.
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