Sondernutzungsgebühr Berlin
Aufgrund der geplanten Mehrwertsteuererhöhung hat sich der Berliner Senat dazu entschlossen, die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland zu erlassen. Bereits in der Corona-Pandemie war die Gebühr entfallen.
Für eine lebendige Gastro-Szene
Berliner Bars und Restaurants müssen im kommenden Jahr keine Gebühren zahlen, wenn sie Tische und Stühle auf den Bürgersteig stellen. Kai Wegner, Bürgermeister von Berlin, zum Gebührenerlass: „Wir wollen mit dem Verzicht auf diese Einnahmen den Gastwirten und Schaustellern, dem Einzelhandel oder auch den kreativen Menschen in Berlin helfen, sich wieder zu stabilisieren. Mit dieser Maßnahme wird es uns gelingen, Arbeitsplätze zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Berlin zu stärken.“
Senat kompensiert Einnahmeverluste der Bezirke
Die Regelung gilt auch für Schausteller:innen und Veranstalter:innen, die Messe- und Kongresswirtschaft, den Einzelhandel sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Einnahmeverluste für die Bezirke werden vom Senat erstattet. Laut Senatskanzlei können die Bezirksämter betroffenen Unternehmen in eigenem Ermessen auch Sondernutzungsgebühren erstatten, die in diesem Jahr ab Mai erhoben wurden. Auch in diesem Fall werde der Senat nachweislich entstandene Einnahmeausfälle kompensieren.
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