Das ist die Mehrwegpflicht
Mit dem neuen Jahr tritt die Mehrwegpflicht in Kraft. Für Gastronom:innen bedeutet das: zusätzlich zu Einwegverpackungen muss den Gästen eine Mehrweg-Alternative angeboten werden, wenn sie Speisen und Getränke zum Mitnehmen erwerben.
Gut zu wissen
Die Mehrwegbehälter dürfen keinen Aufpreis im Vergleich zu den Einwegverpackungen kosten. Erlaubt ist aber, eine Pfandgebühr zu erheben. Betreiber*innen von Restaurants und Cafés sind ab sofort verpflichtet, die eigenen Behälter wieder zurückzunehmen. Eine Alternative ist die Teilnahme an Mehrwegsystemen (Zum Beispiel Vytal). Zudem ist es auch möglich, Behältnisse von Kund*innen zu befüllen. Das kann für Unternehmen zunächst auch aus rein wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, da es keine Kosten verursacht.
Ausnahmen
Von den Regelungen sind nur Verpackungen aus Kunststoff betroffen. Das heißt, dass Pizzaschachteln und Aluschalen weiterhin erlaubt sind. Die Mehrwegpflicht gilt nur für größere Gastronomiebetriebe mit einer Fläche von über 80m² und mehr als fünf Mitarbeitenden. Allerdings gilt auch für die kleineren Unternehmen: die mitgebrachten Behältnisse der Kund*innen müssen auf deren Wunsch verwendet werden.
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