Isolationspflicht gekippt
Bislang galt die Regel, dass Corona-Infizierte für fünf Tage in Isolation bleiben müssen. In den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein ist die Isolationspflicht nun ab dem 16. November aufgehoben. Das hat auch Konsequenzen für die Gastronomie-Branche.
Empfehlung, auf Restaurantbesuche zu verzichten
Mit der Abschaffung der Isolationspflicht möchte man den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung übertragen, statt ihnen Regeln aufzudrücken. So sollen Infizierte außerhalb ihrer Wohnung Masken tragen, außer im Freien, wenn ein Mindestabstand eingehalten werden kann. Medizinische und pflegerische Einrichtungen dürfen von positiv Getesteten nicht betreten werden. Wie mit Restaurantbesuchen umgegangen wird, entscheiden die Länder selbst. Es können Empfehlungen oder Verpflichtungen ausgesprochen werden, auf den Besuch von Veranstaltungen oder Restaurants zu verzichten. Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich auf den Grundsatz: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“.
Kritik von Lauterbach
Das RKI empfiehlt eine Isolation von fünf Tagen bei einer Infektion sowie die Beendigung derselben erst dann, wenn ein Test negativ ausfällt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauter kritisiert das Vorgehen der vier Bundesländer. Er halte die Aufhebung für einen Fehler, der zu einem Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in Deutschland führe. Es gebe für ihn keinen medizinischen Grund, die Isolationspflicht aufzuheben.
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