Gesetzliche Änderungen im Oktober
Gesetzesänderungen und neue Regelungen gibt es häufiger. Doch vor allem der Oktober ist für Gastronomie und Hotellerie ereignisreich. Einige der neuen Gesetze nehmen direkten Einfluss auf das Geschäft: Steigender Mindestlohn, neue Obergrenze für Minijobs oder angepasste Corona-Regeln. Ein Überblick.
Die Löhne steigen
Ab dem ersten Oktober ist der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro gestiegen. Angestellte erhalten demnach mehr Gehalt. Das betrifft auch Minijobber*innen, die nun statt 450 Euro monatlich bis zu 520 Euro verdienen dürfen. Ein Blick auf die nahe Vergangenheit zeigt: Der Mindestlohn ist seit 2015 um fast 40 Prozent gestiegen.
Corona-Regeln und Grundsteuererklärung
Außerdem lässt die Bundesregierung den Ländern bei Corona-Auflagen mehr Eigenverantwortung. Die regionalen Regierungen können eine Maskenpflicht für Innenräume, also auch Restaurants, Bars oder Hotels anordnen, sofern sich die pandemische Lage verschlimmert. Getestete Personen sind davon ausgenommen. Zudem endet die Grundsteuererklärung für Immobilien. Wer Eigentümer*in ist, sollte die Dokumente noch beim Finanzamt einreichen oder muss sich auf Nachfragen oder Strafzahlungen einstellen.
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