Was ist wirklich im deutschen Bier drin?
Deutsche Brauereien sind stolz auf ihr Reinheitsgebot und Kritiker sprechen trotzdem von einem „Scheinheitsgebot“. Hier bedarf es der Aufklärung.
Vielleicht haben Sie sich ja schon einmal gefragt, was es denn nun mit dem Reinheitsgebot auf sich hat, aber nach einem kühlen Schluck Bier schon wieder vergessen weiter zu bohren? Tatsächlich ist das Thema gar nicht so einfach, wie es zuerst klingen mag. Aber der Reihe nach und damit dazu, was denn „unser“ Reinheitsgebot eigentlich besagt: Zur Herstellung eines Bieres werden lediglich Gerste, Hopfen und Wasser genutzt. Ja, das ist im Wesentlichen schon alles und dies gilt bereits seit dem Jahr 1516. Zugleich handelt es sich damit um das älteste uns bekannte Lebensmittelgesetz der Welt. Übrigens wollte man damals schlicht auf die Verunreinigung von Lebensmitteln einwirken. Insbesondere beim Bier gab es das Problem, dass die Bierpreise in der Regel von der Obrigkeit festgelegt wurden und die Brauer die Qualität bewusst verschlechterten, um ihren Profit zu wahren. Dies wiederum verhinderte erfolgreich das Reinheitsgebot. Betrachtet man auf der anderen Seite die vielen heutigen Verordnungen aus Brüssel, wünscht man sich eigentlich so einfache und weise Gesetze wie damals zurück. Aber das ist ein anderes Kapitel.
Die aktuelle Kritik am Reinheitsgebot
Da das Reinheitsgebot lediglich festschreibt, was ins Bier darf, aber eben nicht in welcher Qualität dies zu geschehen hat, wird zunehmend kritisiert, dass es sich hierbei nicht um ein wirkliches Gütesiegel handelt. Ironische Zungen sprechen in diesem Zusammenhang auch von einem „Scheinheitsgebot“. Wiederum wird dem entgegen gehalten, dass eben jedes Gesetz seine Schwächen hat und man es nicht unnötig verkomplizieren sollte.
Drüber hinaus steht das Reinheitsgebot heute gar nicht mal so alleine da, denn es hat so etwas wie eine kleine Schwester bekommen. Genauer gesagt trat 1993 das sogenannte Biersteuergesetz in Kraft, welches den Brauereien unter anderem den Lebensmittelzusatzstoff PVPP (Polyvinylpolypyrrolidon) gestattete, womit das Bier sozusagen aufgehübscht wird. Darüber hinaus wurden mit Kieselgur und Kieselsol zwei weitere Stoffe erlaubt, welche das Bier klarer erscheinen lassen, indem sie Eiweißstoffe an sich binden. Der Grund für die Gestattung letztgenannter Substanzen mag zumindest einleuchten, denn beide werden aus dem Endprodukt wieder herausgefiltert.
Zum Kleingedruckten
Erstaunlicher geht es dann in Paragraph 9 Absatz 2 zu, denn dieser erlaubt für obergäriges Bier unter anderem die Verwendung von reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker wie auch Stärkezucker. Daneben werden noch aus Zucker hergestellte Farbmittel erlaubt. All dies mag den Laien erstaunen und vielleicht ja auch den ein oder anderen erzürnen. Andererseits bleibt die Feststellung, dass es heute kaum ein Fertigprodukt im Supermarkt gibt, welches nicht mit „unerwarteten“ Zusatzstoffen versetzt ist – und eben hier ist das deutsche Bier mit seinem Reinheitsgebot gegenüber ausländischen Bieren immer noch ein wahrer Saubermann. Was nun noch bleibt, ist ein süffiges „Prost“.
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