Beleuchtungsverbot: Geht Hotels und Restaurants das Licht aus?

Ende August entschied die Bundesregierung über Maßnahmen zur Energiesicherung. Ein Punkt: Betriebe aus dem Gastgewerbe sollen ihre Außenbeleuchtung zwischen 22 und 16 Uhr am Folgetag ausschalten. In Gasträumen und Lobbies darf das Licht allerdings weiter brennen. Bei Verstößen drohen den Betreiber*innen keine direkten Bußgelder.

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DEHOGA Bundesverband meldet sich zu Wort

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) ist der Meinung, dass ein beleuchteter Schriftzug im Außenbereich für Sicherheit sorgt und ortsfremden Personen bei der Orientierung hilft. Die Expert*innen fordern daher, dass die Reklame zumindest zu den Öffnungszeiten eingeschaltet bleiben darf. Nur so könnten Gäste die Betriebe problemlos finden.

 

Ausnahmen im Einzelfall

Die Verordnung lässt das elektrische Außenlicht in Einzelfällen sogar zu: Sollten beleuchtete Namen an der Fassade der Verkehrssicherheit oder Gefahrenabwehr dienen, dürfen sie an bleiben. Die Beschränkungen gelten nicht für den Innenraum. Für den DEHOGA Bundesverband reicht das allerdings nicht. Licht im Innenraum sei kein eindeutiges Indiz dafür, das ein Betrieb gerade geöffnet hat.

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